Was kann ich praktisch tun, um mich zu wehren?

Regelmäßig bezahlen alle Gasverbraucher das Entgelt für das Gas über eine Einzugsgenehmigung, die sie dem Gasversorger gegeben haben. Die Gasversorgung hat jeweils für ein ganzes Jahr für jeden Kunden errechnet, was er an monatlicher Abschlagszahlung entrichten soll. Diese wird dann monatlich vom Bankkonto des Kunden über die Einzugsgenehmigung abgebucht.

Ich habe durch meinen früheren Musterbrief durch Einschränkung der Einzugsgenehmigung auf Beträge ohne die Tariferhöhung versucht, die Heilbronner Gasversorgungs GmbH zu bewegen, trotz der Tariferhöhung die alten Abschläge weiter abzubuchen, damit kein Gaskunde mit höheren Beträgen, als mit der Tariferhöhung in Rückstand kommen soll. Ich wollte Verwirrung vermieden, wie sie jetzt sicher entstehen wird, wenn die Gasversorgung allen Kunden, die ohne Protest weiter gezahlt haben, das zuviel Erhaltene zurückzahlen muss. Die Heilbronner Gasversorgungs GmbH ist darauf nicht eingegangen.

Deshalb empfehle ich jetzt nur noch:

1. Schreiben Sie Ihrem Gasversorger, dass Sie die Bankeinzugsermächtigung widerrufen und die Tariferhöhung nicht bezahlen wollen. Berufen Sie sich auf das Urteil des Amtsgerichts Heilbronn. Mustertext unter Musterbrief!

2. Zahlen Sie per Einzelüberweisung oder besser noch durch Dauerauftrag nur den Gasabschlag, der vor der Tariferhöhung für Sie ausgerechnet war.

3. Über Abrechnung lesen Sie weiter unten.

Wenn Sie sich so verhalten, wird Ihnen nur bestätigt werden, dass von der Einzugsermächtigung keine Gebrauch mehr gemacht wird (kontrollieren!). nicht bezahlt haben.

Wer schon immer durch Einzelüberweisung oder Dauerauftrag bezahlt hat, der muss nichts ändern.

Um sich also der „Aktion Gaspreisprotest“ anzuschließen, muss der Kunde nichts weiter tun als seine Einzugsermächtigung schriftlich zu widerrufen. Das tut er am besten durch Versendung meines Musterbriefes oder eines einfachen, selbst verfassten Schreibens. Wer mehr tun will, der schließt sich der Protestaktion an, indem er der Sammelklage beitritt.

Lassen Sie sich nicht darauf ein, Zahlungen unter Vorbehalt zu leisten. Das ist nachteilig!

Geben sie auch nicht wie die Verbraucherzentralen 2 % Tariferhöhung nach. Auch das gibt nur Nachteile, ist nach dem Amtsgericht auch nicht nötig.

Das ist schon alles! Mehr müssen Sie nicht tun, um sich zu beteiligen!