Was berechtigt mich die Tariferhöhung zu verweigern?
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Die Antwort darauf ist jetzt von Amtsgericht Heilbronn bestätigt und formuliert worden: Die Tariferhöhung muss nicht nur mitgeteilt werden, sondern sie muss ausführlich begründet werden. Mit den Worten unseres höchsten Gerichts in solchen Sachen, des Bundesgerichtshofes in Karlsruhe (VII ZR 240/90): „Die Preisbestimmung hat sich unter Beachtung des Prinzips, dass die Energieversorgung so preiswürdig wie möglich zu gestalten ist, an den Kosten für die Erzeugung und Weiterleitung der elektrischen Energie sowie an der Erzielung eines Gewinns zu orientieren, der in angemessenem Umfang die Bildung von Rücklagen, die Vornahme von Investitionen und die Verzinsung des Eigen- und Fremdkapitals erlaubt." Was für Elektrizität gilt, gilt auch für Gas! In seinem Urteil vom 15. April 2005 hat das Amtsgericht Heilbronn eben dieses bestätigt und bekräftigt. Wenn Sie das Urteil insgesamt nachlesen wollen, klicken Sie hier. Eine Kurzfassung, die den meisten Verbrauchern genügen wird, lesen Sie auch hier. Begründungen der Tariferhöhungen, die das Gericht in seinem Urteil vermisst hat und deren Fehlen es zur Grundlage der Entscheidung gemacht hat, haben die Gasversorger bisher nicht gegeben, mehr noch: Überall und so auch in meinem Prozess vor dem Amtsgericht haben die Versorger entgegen der klaren Vorgabe des Bundesgerichtshofes diese Begründung ausdrücklich verweigert. Aus dem Urteil folgt: Kein Gasverbraucher ist verpflichtet, die Tariferhöhung zu bezahlen, solange sie nicht belegt wurde. Er kann sie verweigern und dazu rate ich auch. Rechtsfolgen und Nachteile hat die Verweigerung nicht. Und noch etwas zur Aufklärung der Bürger: Die Erste Bürgermeisterin der Stadt Heilbronn, Frau Mergen hat schon durch Zeitungsberichte öffentlich Aufklärung der Tarifkalkulation versprochen. Davon wird sie kaum zurückweichen können, haben wir gemeint! Für die Bürgermeisterin persönlich ist das Urteil auch eine schwere politische Niederlage. Denn Sie hat ihr Versprechen nicht erfüllt. Sie hat als Aufsichtsratsvorsitzende der Heilbronner Gasversorgungs GmbH vor dem Gemeinderat und den Bürgern der Stadt die politische Verantwortung für das Desaster. Andere Energieversorger verharren weiter erstarrt in der bisherigen Position. Sie verweigern alle den Bürgern das Recht auf Aufklärung. Sie verschicken auf Proteste der Verbraucher nichtssagende Formularschreiben, die zum Teil im Text identisch sind. Meistens beruft man sich auf die sogenannte „Ölpreisbindung“, die aber keine wichtige Rolle spielen kann. Denn die Einkaufspreise der Versorgerfirmen für Gas haben sich nicht oder kaum verändert. Das wissen wir vom statistischen Bundesamt. In keinem Gasbezugsvertrag eines Gasverbrauchers steht etwas von der „Ölpreisbindung“. Also ist sie jedenfalls für den Endverbraucher überhaupt nicht maßgebend. Hinter vorgehaltener Hand erfährt man, dass jedenfalls die kleinen Gasversorger wie Stadtwerke usw. die „Ölpreisbindung“ nicht gut finden und sich am liebsten lossagen wollen. Aber sie meinen, sie könnten nicht. Dabei sind sie es, die den Schaden haben werden, wenn jetzt durch Sammelklagen die Lawine ins Rutschen kommt. Sie werden von den großen Konzernen wie Eon,EnBW,Ruhrgas und Wingas weiter über die vorgeblich bindenden Verträge mit der Ölpreisklausel abkassiert, dürfen aber die Tarife nicht erhöhen. Wann endlich wehren sich die kleinen Gasversorger – mit uns zusammen? |