Risiken
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1. Gashahnsperre droht nicht mehr Auf einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung, der Heilbronner Gasversorgung zu verbieten, dem Gasverbraucher die Versorgung zu sperren, hat das Gericht folgende Feststellungen getroffen und Rechtssätze formuliert( Hier zunächst Auszüge): „Im laufenden Gerichtsverfahren hat die Antragsgegnerin ( Heilbronner Versorgungs GmbH) auf Vorschlag des Gerichts mit Schriftsatz vom 07.02.2005 erklärt, bis zum Abschluss des beim Amtsgericht Heilbronn laufenden Verfahrens 15aC 4394/04 (Meine eigene Feststellungsklage gegen die Unbilligkeit der Tariferhöhung) werde keine Sperrung veranlasst, sofern lediglich die Erhöhung nicht bezahlt werde. Bis zum Abschluss dieses Verfahrens (das auch die mögliche 2. Instanz beinhaltet), erscheint dem Gericht eine Sperrung der Gasanschlüsse, solange lediglich die Erhöhung nicht bezahlt wird, als unangemessene und überzogene Reaktion der Antragsgegnerin und damit schlicht als unbillig.
„Der in der Jahresabrechnung neu ermittelte Abschlag braucht nicht bezahlt zu werden, wenn die Jahresabrechnung im Hinblick auf die Erhöhung ab 01.10.2004 beanstandet wurde.“ Vor dem Amtsgericht Heilbronn kam es also nicht zu einer Entscheidung, weil die Heilbronner Versorgungs GmbH dem zuvorkam. Aber das Amtsgericht Marienberg hat am 3.3.05 auf meinen Antrag hin der dortigen Versorgungsgesellschaft die Sperrung von Gas oder Strom bei Androhung hoher Geldbuße verboten. Der Gasverbraucher- Stromverbraucher hatte seit Jahren gegen die ständigen Tariferhöhungen protestiert. Als schließlich die Versorgungsgesellschaft sich ausdrücklich weigerte, ihm die Gründe für die jüngste Tariferhöhung zur nennen, hat er den Rest aus der letzten Jahresabrechnung für Gas und Strom mit insgesamt 173 € nicht bezahlt und wurde mit Sperre bedroht. Den kompletten Beschluß des Amtsgerichts Maienberg lesen Sie hier (Bitte klicken). Wir können uns jetzt endlich darauf verlassen, dass nach dieser klaren Äußerung des Gerichts und nach der in ganz Deutschland üblichen Praxis der Abstandnahme von Liefersperre diese nun nicht nur nicht mehr zur Debatte steht, sondern dass auch jegliche Drohungen damit in Zukunft unterbleiben. Jeder Mitarbeiter eines Gasversorgers, der gegen diesen Vertrauenstatbestand ohne ausreichenden Grund verstößt, wird in Zukunft von mir sofort bei Androhung von einstweiliger Verfügung abgemahnt werden. |