Was mache ich mit der Jahresabrechnung?

Wenn die Gasversorgung die Jahresabrechnung schickt, dann enthält diese die Berechnung des Preises für den gesamten Bezug von Gas für 2004 bis Monat X 2005. Und sie enthält eine neue Abschlagsberechnung. Einen neuen Abschlagsbetrag muss man sich nicht selbst ausrechnen, weil man das nicht kann. Es bleibt also in jedem Fall bei der Bezahlung des alten Abschlags wie 2004 !

Aber man muss aus dieser Jahresabrechnung die Tariferhöhung herausrechnen.  Das geschieht so:

Die Heilbronner Gasversorgungs GmbH hat nur die Arbeitspreise erhöht:

Beispielsweise bei einem Verbrauch von mehr als 15000 kWh pro Jahr, der bei den meisten Verbrauchern vorkommt, von 0,0347  auf 0,0384  je KWH, das sind 0,0037 € oder 10 %.

Bei einem Verbrauch von weniger als 15.000 kWh/Jahr geht die Erhöhung von 0,039 € auf 0,0427 €, das sind 0,0037 € oder 9,5%

1. Nun die Berechnungen:

Die Tariferhöhung macht in beiden Tarifen G2 und G3 jeweils ca. 1/12 von 10%, also 0,83 % aus.

Also für die 3 Monate Oktober bis Dezember 2004 sind das 3 x 0,83 = 2,5 oder aufgerundet 3 %. Für jeden weiteren Monat nochmals 0,83 oder aufgerundet 1%. Wer also seine Abrechnung auf den Monat Januar bezogen erhält, zieht 4 % von der Endsumme als Tariferhöhung ab, wer sie bezogen auf Februar erhält zieht 5 % ab und so weiter, jeweils 1% mehr pro Monat.  

Von dem, der es sich nicht zu schwer machen will, werden diese 3% oder jetzt bezogen auf April 7% von der Endrechnung abgezogen:

Einige Zeilen unter „Allg.Tarif-Haushalt“ steht „Summe Sparte Gas“ und dahinter ist der Endpreis Ihres Gasverbrauchs einschließlich Mehrwertsteuer errechnet ,

also z. B. 1000 €. Davon ab 5 % ergibt 50 €. Wenn als Nachzahlung z.B. 80 € errechnet sind. Dann gehen davon die 50 Eur. ab, bleiben 30 Eur als Nachzahlung zu überweisen.

Mehr müssen Sie nicht tun, denn die Berechnung unter 2 überfordert sicher viele.

2. Wer es genauer machen will:

Suchen Sie in der Abrechnung  für Gas die Zeile, in der steht (Beispiel mit runden Zahlen):

Ihr Rechnungsbetrag ergibt sich wie folgt                              GAS

Allg.Tarif-Haushalt >15 kW 
(Achtung: bei weniger als 15000 kWh Verbrauch die höheren Zahlen 0,039 € auf 0,0427 einsetzen!)

  von bis Menge/Dim   Preis in Eur je Einheit   Nettobetrag
Arbeitspreis 01.01.04 30.09.04 16000 kWh x 0,0347 = 555,20 Eur
  01.10.04 31.12.04 2500 kWh x 0,0384 = 96,00 Eur
  01.01.05 15.02.05 2000 kWh x 0,0384 = 76,80 Eur

Die roten Zahlen sind die mit der Tariferhöhung für die letzten 3 Monate 2004. Setzen sie nun statt der 0,0384 die Zahl 0,0347 ein. Dann erhalten Sie die grünen Zahlen:

  von bis Menge/Dim   Preis in Eur je Einheit   Nettobetrag
Arbeitspreis 01.01.04 30.09.04 16000 kWh x 0,0347 = 555,20 Eur
  01.10.04 31.12.04 2500 kWh x 0,0347 = 86,75 Eur
  01.01.05 15.02.05 2000 kWh x 0,0347 = 69,40 Eur

96,00 plus 76,80 ergibt zusammen 172,80 Eur. Und 86,75 plus 69,40 ergibt 156,15 Eur. Die Differenz ergibt also die Tariferhöhung für die Monate Okt. 2004 bis Feb. 2005 mit 16,65 €. Dazu müssen Sie die Mehrwertsteuer mit 2,66 € rechnen und erhalten dann 19,31.

Angenommen, Sie sollen eine Nachzahlung von ca. 53 € bezahlen, dann ziehen Sie die errechneten 19,31 € davon ab, erhalten dann 33,69 € und diesen Betrag überweisen Sie.

3. Der Vergleich zwischen der groben Schätzberechnung unter Ziff. 1 (im Beispiel ergibt sich mit 5% ein Abzug von ca. 50 €) und der genauen Berechnung unter Ziff. 2  ergibt, dass die grobe Berechnung  zu hoch wird. Das kommt dadurch, dass bei der groben Berechnung der Abzug auf die Zahlen des ganzen Jahres einschließlich Grundpreis bezogen wird. Das schadet aber nicht, denn dafür trägt die Heilbronner Gasversorgung selbst die Verantwortung, weil sie trotz Aufforderung dazu im Musterbrief keine Alternativberechnung nach altem Tarif macht, was sie ohne Weiteres könnte. Niemand muß daraus Nachteile fürchten. Im Gegenteil ist Zurückhaltung mit der Zahlung angebracht, weil der Tarif sicher nach unten korrigiert werden wird.

4. Achtung!

Die Heilbronner Versorgungs GmbH rechnet nicht nur Gas ab, sondern auch Strom und Wasser/Abwasser. Dann kann es vorkommen, dass bei Strom oder Wasser Guthaben errechnet werden. Weil aber in der Gasabrechnung immer die Tariferhöhung verrechnet wird, führt bei einem Guthaben Strom oder Wasser die Endabrechnung auf der ersten Seite dazu, dass das Guthaben mit der Tariferhöhung verrechnet wird, obwohl gegen die Bezahlung der Tariferhöhung protestiert wurde. Diese Verrechnung ist absolut unzulässig und sogar strafbar.

Wenn das bei Ihnen so gemacht wurde, verständigen Sie mich bitte sofort. Tel: 07131/573990